Nach vorne führen viele Wege

Im Laufe eines Lebens stehen immer wieder wichtige persönliche Bildungsentscheidungen an. Häufig brauchen junge Menschen bei diesen Entscheidungen Rat und Unterstützung. Rheinland-Pfalz bietet ihnen mit einer leistungsfähigen und aufstiegsorientierten Bildungslandschaft vielfältige Chancen, die auf dieser Internetseite dargestellt werden.

Das schulische, berufliche und hochschulische Bildungssystem in Rheinland-Pfalz gleicht einem dichten Wegenetz. Es gibt viele Ziele, die man ansteuern kann. Erreichen kann man sie auf vielen Wegen. Die meisten Wege sind miteinander verbunden. Es gibt hier keine Sackgassen. Wer einmal auf dem Weg ist, kann die ursprünglich eingeschlagene Route noch verlassen. Man kann noch abbiegen, sich neue Ziele suchen oder das ursprüngliche Ziel auf anderen Wegen ansteuern. Der Vorteil eines solchen dichten Netzes ist, dass es nicht den einen Königsweg gibt, dem alle folgen müssen.

Die Partner des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bildungsmöglichkeiten darzustellen. Dazu dient diese Internetseite. Sie ist auch eine Hilfestellung für die Planung individueller Routen im Bildungssystem. Gute Reise!


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Fernunterricht (ZFU zugelassener Kurs)

files/zfu_zulassungszeichen.png Was ist Fernunterricht
Das Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 definiert Fernunterricht als Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen. (FernUSG § 1 Abs. 1). Diese Form der Weiterbildung kann in geringem Umfang auch Präsenzseminare beinhalten. Der überwiegende Teil findet räumlich getrennt vom Lehrer unter freier Zeiteinteilung statt.

Verbraucherschutz im Fernunterricht
Fernunterricht darf in der Bundesrepublik nur nach Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) angeboten werden - dokumentiert durch eine Zulassungsnummer. Ausgenommen davon sind sogenannte Hobby-Lehrgänge, die auch ohne Zulassung angeboten werden. Sie müssen lediglich bei der ZFU angezeigt werden, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Hobby-Lehrgang handelt.

Förderung von Fernunterricht
Grundsätzlich sind Angebote des Fernunterrichts auch förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder durch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Zudem ist auch eine Freistellung nach Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz möglich. Hier handelt es sich meist um Präsenzphasen im Fernunterricht oder um Prüfungstage.

Besonderheit Fernstudium
Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind die staatlich Fernstudiengänge, die durch staatliche Hochschule anerkannt werden. Fernstudiengänge sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, solange sie nicht auf privatrechtlicher Basis durchgeführt werden.

core10/box-red.gif Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ wird unterstützt durch:

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