Im Laufe eines Lebens stehen immer wieder wichtige persönliche Bildungsentscheidungen an. Häufig brauchen junge Menschen bei diesen Entscheidungen Rat und Unterstützung. Rheinland-Pfalz bietet ihnen mit einer leistungsfähigen und aufstiegsorientierten Bildungslandschaft vielfältige Chancen, die auf dieser Internetseite dargestellt werden.
Das schulische, berufliche und hochschulische Bildungssystem in Rheinland-Pfalz gleicht einem dichten Wegenetz. Es gibt viele Ziele, die man ansteuern kann. Erreichen kann man sie auf vielen Wegen. Die meisten Wege sind miteinander verbunden. Es gibt hier keine Sackgassen. Wer einmal auf dem Weg ist, kann die ursprünglich eingeschlagene Route noch verlassen. Man kann noch abbiegen, sich neue Ziele suchen oder das ursprüngliche Ziel auf anderen Wegen ansteuern. Der Vorteil eines solchen dichten Netzes ist, dass es nicht den einen Königsweg gibt, dem alle folgen müssen.
Die Partner des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bildungsmöglichkeiten darzustellen. Dazu dient diese Internetseite. Sie ist auch eine Hilfestellung für die Planung individueller Routen im Bildungssystem. Gute Reise!
Zielgruppe: Leitungspersonal im Abfalltransportbetrieb, Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb, Betriebsbeauftragte für Abfall.
Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Grundlage:Entsorgungsfachbetriebsverordnung; Beförderungserlaubnisverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz. Abfallbeauftragten-Verordnung
Gültigkeit:2 Jahre (EfbV) bzw. 3 Jahre (AbfAEV) Abfallbeauftragte 2 Jahre.
Die einschlägigen Vorschriften schreiben für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben eine regelmäßige Fortbildung vor. Der Zertifizierer wird beim Folgeaudit auch diesen Punkt ansprechen. Da es erfahrungsgemäß Probleme bei der Einhaltung des Fortbildungsintervalls geben kann, ist es sinnvoll, das Thema (in Absprache mit dem Zertifizierer*) frühzeitig anzugehen. Auch für das Leitungspersonal von Abfall-Transportbetrieben ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Diese Forderung ist genau zu beachten, da die Fortschreibung der Abfall-Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung), die einer Betriebserlaubnis gleichgesetzt werden kann, davon abhängt. Die Qualifikation zum Betriebsbeauftragten für Abfall bedarf - wie bei der Abfall-Beförderungserlaubnis(Transportgenehmigung) und dem Entsorgungsfachbetrieb - der regelmäßigen Auffrischung. Das KrWG nimmt hier Bezug auf die Regelungen für den Immissionsschutzbeauftragten. Danach muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden. Es fehlt zwar noch eine Ausführungsverordnung zum Thema 'Betriebsbeauftragter für Abfall'; LAGA-Empfehlungen liegen aber vor. Die DEKRA Akademie bietet die Fortbildung auf der Grundlage dieser Empfehlungen an, die Fortbildung für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben ist darin enthalten.
Mindestteilnehmerzahl: 6
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Dauer | Art | Preis | Ort | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
28.08.24 - 29.08.24 Mi. und Do. |
2 Tage | 797 € | Barbarossastr. 60 67655 Kaiserslautern |
max. 12 Teiln. Kursort: DEKRA Akademie GmbH Kaiserslautern |
Die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ wird unterstützt durch: