Im Laufe eines Lebens stehen immer wieder wichtige persönliche Bildungsentscheidungen an. Häufig brauchen junge Menschen bei diesen Entscheidungen Rat und Unterstützung. Rheinland-Pfalz bietet ihnen mit einer leistungsfähigen und aufstiegsorientierten Bildungslandschaft vielfältige Chancen, die auf dieser Internetseite dargestellt werden.
Das schulische, berufliche und hochschulische Bildungssystem in Rheinland-Pfalz gleicht einem dichten Wegenetz. Es gibt viele Ziele, die man ansteuern kann. Erreichen kann man sie auf vielen Wegen. Die meisten Wege sind miteinander verbunden. Es gibt hier keine Sackgassen. Wer einmal auf dem Weg ist, kann die ursprünglich eingeschlagene Route noch verlassen. Man kann noch abbiegen, sich neue Ziele suchen oder das ursprüngliche Ziel auf anderen Wegen ansteuern. Der Vorteil eines solchen dichten Netzes ist, dass es nicht den einen Königsweg gibt, dem alle folgen müssen.
Die Partner des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bildungsmöglichkeiten darzustellen. Dazu dient diese Internetseite. Sie ist auch eine Hilfestellung für die Planung individueller Routen im Bildungssystem. Gute Reise!
Dieses Angebot ist abgelaufen.
Ohne eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf kein Handwerker innerhalb des eigenen Gewerks kleine elektrotechnische Arbeiten durchführen.
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung schriftlich festgelegt sind, durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.
Innerhalb des Unternehmens ist es jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Zielgruppe
Gesell/-innen, Meister/innen, Techniker/innen, Ingenieur/innen, Mitarbeiter/innen mit einer handwerklichen Ausbildung.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im Elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Bitte den entsprechenden Nachweis beifügen!
Lehrgangsabschluss
Sachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 (Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich nach 3-5 Jahren einer Nachschulung zu unterziehen)
Hinweis: Mit diesem Lehrgang kann keine Eintragung § 7a HWO beantragt werden.
Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. In der Praxis kann eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten also z. B. ein Möbel- und Küchenmonteur sein, der die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgreich absolviert hat und über das theoretische und praktische Wissen verfügt, um Elektroherde und elektrische Betriebsmittel fachgerecht und sicher in Möbeln anschließen zu können.
Welche Aufgaben darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) durchführen
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf einfache artfremde elektrische Tätigkeiten ausführen, wenn diese mit ihrer ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Diese festgelegten Tätigkeiten müssen vom Unternehmer in der Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beschrieben werden und es müssen wiederkehrende gleichartige Tätigkeiten mit für den Verwendungszweck abgesicherten Übergabepunkten sein.
Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.
Die Ausbildung umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein Praxismodul. Im theoretischen Teil werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Betriebsmitteln vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Im praktischen Teil vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.
Inhalt
Elektrische Anschlüsse, die im direkten Zusammenhang mit der jeweiligen beruflichen Tätigkeit stehen, können und dürfen nur nach erfolgreicher Teilnahme durchgeführt werden. Elektrofachkräfte müssen auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrungen sowie Kenntnisse der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen mögliche Gefahren erkennen, um übertragene Arbeiten zweifelsfrei beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur Elektrofachkraft notwendig, die auf das erlaubte Tätigkeitsfeld beschränkt ist.
Für alle genannten Berufsgruppen gemeinsam:
Beispiele für Arbeiten am vorhandenen Leitungsnetz:
Tischler:
Installateure und Heizungsbauer:
Metallbauer / Schlosser, Rollladen- und Jalousiebauer:
Was darf eine EFKffT nicht
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf zum Beispiel keine Arbeiten an elektrischen Anlagen erledigen und auch keine elektrische Anlage erweitern. Ein Hausmeister darf also nicht beauftragt werden, Instandhaltungsarbeiten am Versorgungsnetz durchzuführen.
Die EFKffT unterliegt innerhalb eines Unternehmens der Fachverantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft. Außerhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens darf die EFKffT nicht tätig werden. Sie gilt dann als elektrotechnischer Laie. Bei einem möglichen Unternehmenswechsel müssen alle fachlichen Qualifikationen im Bereich der Elektrotechnik dem neuen Unternehmer und seiner verantwortlichen Elektrofachkraft erneut nachgewiesen werden.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen keine wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen. Dies ist in der DGUV Information 203-071 in Abschnitt 5.1 "Anforderungen an Prüfpersonen" ausdrücklich festgehalten.
Dozent
Lucien Nau
Für dieses Angebot sind momentan 2 Durchführungen bekannt:
Zeiten | Dauer | Art | Preis | Ort | Bemerkungen |
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11.03.25 - 11.04.25 Di. und Fr. 08:00 - 15:00 Uhr |
5 Wochen (80 Std.) |
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1400 € | Handwerkskammer Trier, Campus Weiterbildung, Loebstr. 18 54292 Trier |
max. 12 Teiln. |
12.05.25 - 23.05.25 Mo., Di., Mi., Do. und Fr. 08:00 - 15:00 Uhr |
2 Wochen (83 Std.) |
s.o. | 1400 € | s.o. | max. 12 Teiln. |
Die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ wird unterstützt durch: