Im Laufe eines Lebens stehen immer wieder wichtige persönliche Bildungsentscheidungen an. Häufig brauchen junge Menschen bei diesen Entscheidungen Rat und Unterstützung. Rheinland-Pfalz bietet ihnen mit einer leistungsfähigen und aufstiegsorientierten Bildungslandschaft vielfältige Chancen, die auf dieser Internetseite dargestellt werden.
Das schulische, berufliche und hochschulische Bildungssystem in Rheinland-Pfalz gleicht einem dichten Wegenetz. Es gibt viele Ziele, die man ansteuern kann. Erreichen kann man sie auf vielen Wegen. Die meisten Wege sind miteinander verbunden. Es gibt hier keine Sackgassen. Wer einmal auf dem Weg ist, kann die ursprünglich eingeschlagene Route noch verlassen. Man kann noch abbiegen, sich neue Ziele suchen oder das ursprüngliche Ziel auf anderen Wegen ansteuern. Der Vorteil eines solchen dichten Netzes ist, dass es nicht den einen Königsweg gibt, dem alle folgen müssen.
Die Partner des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bildungsmöglichkeiten darzustellen. Dazu dient diese Internetseite. Sie ist auch eine Hilfestellung für die Planung individueller Routen im Bildungssystem. Gute Reise!
Dieses Angebot ist abgelaufen.
Der Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3" gilt nicht ein Leben lang!
Frischen Sie Ihre Kenntnisse als Elektrofachkraft auf, damit Ihnen die Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften nicht verlorengeht!
Sollte keine Nachschulung mit Wiederholungsprüfung erfolgen, wird die Qualifikation zur Elektrofachkraft automatisch ungültig.
Ohne Sachkundenachweis besteht im Schadensfall keine rechtliche Absicherung.
Die eintägige Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel spätestens nach 3-5 Jahren nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsschulung durchzuführen um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben.
Ihr Vorteil
Auffrischung des Sachkundenachweis "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Wichtig für wen?
Die Nachschulung richtet sich an Facharbeiter/innen, Gesell/-innen und Meisterinnen, deren Sachkundenachweis zur Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3 erneuert werden muss.
Inhalt
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreich abgelegte Prüfung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird vorausgesetzt.
Die Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre vorbei sein.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zertifikat: | Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
Für dieses Angebot sind momentan 2 Durchführungen bekannt:
Zeiten | Dauer | Art | Preis | Ort | Bemerkungen |
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30.09.23 Sa. 08:00 - 15:00 Uhr |
1 Tag (8 Std.) |
Wochenende Präsenzunterricht |
185 € | Loebstraße 18 54292 Trier |
max. 14 Teiln. |
28.10.23 Sa. 08:00 - 15:00 Uhr |
1 Tag (8 Std.) |
s.o. | 185 € | s.o. | max. 12 Teiln. |
Die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ wird unterstützt durch: