Im Laufe eines Lebens stehen immer wieder wichtige persönliche Bildungsentscheidungen an. Häufig brauchen junge Menschen bei diesen Entscheidungen Rat und Unterstützung. Rheinland-Pfalz bietet ihnen mit einer leistungsfähigen und aufstiegsorientierten Bildungslandschaft vielfältige Chancen, die auf dieser Internetseite dargestellt werden.
Das schulische, berufliche und hochschulische Bildungssystem in Rheinland-Pfalz gleicht einem dichten Wegenetz. Es gibt viele Ziele, die man ansteuern kann. Erreichen kann man sie auf vielen Wegen. Die meisten Wege sind miteinander verbunden. Es gibt hier keine Sackgassen. Wer einmal auf dem Weg ist, kann die ursprünglich eingeschlagene Route noch verlassen. Man kann noch abbiegen, sich neue Ziele suchen oder das ursprüngliche Ziel auf anderen Wegen ansteuern. Der Vorteil eines solchen dichten Netzes ist, dass es nicht den einen Königsweg gibt, dem alle folgen müssen.
Die Partner des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bildungsmöglichkeiten darzustellen. Dazu dient diese Internetseite. Sie ist auch eine Hilfestellung für die Planung individueller Routen im Bildungssystem. Gute Reise!
Dieses Angebot ist abgelaufen.
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen: Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Die DEKRA Akademie bietet dazu die entsprechende praxisorientierte Ausbildung an. Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars.
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: Nach DGUV Information 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
Zielgruppe: Personen, die zum Brandschutzhelfer* bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Grundlage: § 10 ArbSchG, ASR A2.2 'Maßnahmen gegen Brände', DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Sonstiges Merkmal: | Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich] |
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Dauer | Art | Preis | Ort | Bemerkungen |
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27.11.19 Mi. |
1 Tag | 273 € Brutto; inkl. Lernmaterial u. kleinem Imbiss |
Robert- Koch- Str. 50 55129 Mainz |
max. 15 Teiln. Kursort: DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie Mainz |
Die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ wird unterstützt durch: