Nach vorne führen viele Wege

Im Laufe eines Lebens stehen immer wieder wichtige persönliche Bildungsentscheidungen an. Häufig brauchen junge Menschen bei diesen Entscheidungen Rat und Unterstützung. Rheinland-Pfalz bietet ihnen mit einer leistungsfähigen und aufstiegsorientierten Bildungslandschaft vielfältige Chancen, die auf dieser Internetseite dargestellt werden.

Das schulische, berufliche und hochschulische Bildungssystem in Rheinland-Pfalz gleicht einem dichten Wegenetz. Es gibt viele Ziele, die man ansteuern kann. Erreichen kann man sie auf vielen Wegen. Die meisten Wege sind miteinander verbunden. Es gibt hier keine Sackgassen. Wer einmal auf dem Weg ist, kann die ursprünglich eingeschlagene Route noch verlassen. Man kann noch abbiegen, sich neue Ziele suchen oder das ursprüngliche Ziel auf anderen Wegen ansteuern. Der Vorteil eines solchen dichten Netzes ist, dass es nicht den einen Königsweg gibt, dem alle folgen müssen.

Die Partner des Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Bildungsmöglichkeiten darzustellen. Dazu dient diese Internetseite. Sie ist auch eine Hilfestellung für die Planung individueller Routen im Bildungssystem. Gute Reise!


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Berufskraftfahrer/in, Führerschein

Berufskraftfahrer/innen müssen eine „Grundqualifikation" nachweisen. Mehrere Wege stehen zur Verfügung:

  1. Eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (gibt es z.Z. nicht).
  2. Der Fahrer erlangt eine Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab (externe Prüfung). Voraussetzung: der Fahrer besitzt die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits.
  3. Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese legitimiert zum gewerblichen Fahren. Zudem sind alle fünf Jahre die Grundqualifikationen aufzufrischen durch Absolvieren von fünf Modulen.

Die Rechtsgrundlagen für die Straßenzulassung von Berufskraftfahrern ist das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz" (BKrFQG). Weitere Details für die Spezialisierung basieren auf dem "Berufsbildungsgesetz" oder den Curricula der Bildungsträger.

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele  
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG, 80 Kurse zur Abschlussart)
 •  Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) (IHK-Zertifikat (theoretische Prüfung 240 Minuten + praktische Prüfung 210 Minuten), ) Prüfung: Industrie- und Handelskammer
 •  Fachkraft - Fahrbetrieb (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 16.10.17 , Abschluss) Prüfung: Industrie- und Handelskammer
 •  Fachwirt/in - Personenverkehr und Mobilität (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19, Abschluss)
 •  Servicefahrer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 22.03.05 , Abschluss)
 •  Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung, )
 •  Baugeräteführer/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.05.97, Abschluss)
 •  Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss)
 ▶ Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D, 19 Kurse)
 •  Führerschein Klasse DE (Bus: + Anhänger, 3 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D (Bus: + Anhänger bis 750 kg, 9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D1E (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen) + Anhänger über 750 kg, 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse D1 (Bus: bis 8 m (max. 16 Personen), 1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 ▶ Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (53 Kurse)
 •  Berufskraftfahrer/in - Grundqualifikation (LKW, Bus) (IHK-Zertifikat (theoretische Prüfung 240 Minuten + praktische Prüfung 210 Minuten), ) Prüfung: Industrie- und Handelskammer
 •  Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung, )
 •  Berufskraftfahrer/in - Fortbildung, Auffrischung (LKW, BUS) (gemäß § 5 BKrFQG: 5 Module mit je 7 Stunden in 5 Jahren, )
 ▶ Lkw-Fahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse C, 16 Kurse zur Abschlussart)
 •  Berufskraftfahrer/in (Berufsausbildung) (Ausbildungsberuf, PrüfO vom 16.10.17, 2 Kurse zum Abschluss)
 •  Führerschein Klasse C (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung, 9 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse C1 (LKW: 3,5 bis 7,5 t, 2 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse C1E (LKW: 3,5 bis 7,5 t + Anhänger, 2 Kurse zum sonstigen Merkmal)
 •  Führerschein Klasse CE (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung + Anhänger, 6 Kurse zum sonstigen Merkmal)
Erstellt 2024-04-20 09:51:24 in 0,031 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

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